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Bewerbung

Voraussetzung für eine Bewerbung ist mindestens ein deutsches Staatsexamen, eine EU-Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU sowie grundlegende Deutschkenntnisse. Sind diese Kriterien erfüllt, können Sie sich bei uns bewerben. Bei der Auswahl der Bewerber achten wir auf gute schulische und akademische Leistungen und ggf. Praxiserfahrungen. Der Studienvertrag mit der Hochschule muss noch nicht unterschrieben sein.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine EU-Staatsbürgerschaft oder eine unbefristete Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis innerhalb der EU sowie grundlegende Deutschkenntnisse. Bewerber aus der Schweiz, GB, Kanada, USA und Australien können im Einzelfall ebenfalls eine Förderung erhalten.

Für eine unverbindliche Beratung ist keine Bewerbung notwendig. Wer das Auswahlverfahren der Hochschule bestanden hat, kann dann seine Bewerbung direkt per Mail an llm@braincapital.de schicken. Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein Lebenslauf, Kopien des Abitur- und Staatsexamenszeugnis, Einkommensnachweis (nur bei berufsbegleitenden Programmen), Studienplatzzusage der Hochschule sowie eine Kopie des Personalausweises/Reispasses.

Die Bewerbung zur Teilnahme am Bildungsfonds erfolgt am besten nach bestandener Aufnahmeprüfung an der Hochschule. Es gibt keine Bewerbungsfristen. Auch während des laufenden Studiums kann man sich für eine Förderung bewerben.

Ja. Auch höhere Semester können sich jederzeit für die Teilnahme am Bildungsfonds bewerben und die Förderung in Anspruch nehmen.

Das Vertragsgespräch nach erfolgter Bewerbung kann je nach Wunsch telefonisch oder persönlich in unserem Büro in 56179 Vallendar stattfinden.

Nein. Die Teilnahme und Förderung ist unabhängig vom persönlichen finanziellen Hintergrund.

Das Team von Brain Capital beantwortet jederzeit weitere Fragen zum Bildungsfonds. Tel. +49 261 450934 01 oder einfach unter: llm@braincapital.de

Inhalt des Bildungsfonds

Ja. Die Förderhöhe kann von Ihnen bestimmt werden. Der Prozentsatz für die einkommensabhängige Rückzahlung reduziert sich proportional. Die Zahlungsjahre bleiben konstant. Somit kann der Bildungsfonds problemlos mit Stipendien oder sonstiger finanzieller Unterstützung kombiniert werden. Auch die Kombination mit einem klassischen Kredit ist denkbar.

Ja. Bereits bei der Bewerbung und spätestens im Vertragsgespräch können diese Details zur Finanzierung der verbleibenden Studiengebühren geklärt werden. Der Prozentsatz für die einkommensabhängige Rückzahlung wird dann proportional reduziert. Die Förderung durch den Bildungsfonds zur Finanzierung der Studiengebühren stellt im Sinne des BAföG kein Vermögen oder Einkommen dar und ist auch sonst keine staatlich anerkannte Förderung, sodass der Bezug von BAföG unproblematisch ist. Diese Auskunft ist unverbindlich. Detaillierte Informationen sollten beim zuständigen BAföG-Amt eingeholt werden.

Eine Finanzierung der Lebenshaltungskosten mit dem Bildungsfonds ist möglich.

Das Konzept sieht keinen regulären Zinssatz oder effektiven Jahreszins vor. Der Bildungsfonds ist kein Kredit. Nach dem Studium und erst ab Erreichen des Mindesteinkommens, wird ein fixer Prozentsatz der Jahreseinkünfte an den Bildungsfonds gezahlt (siehe auch „Rückzahlungsphase“).

Bei Abbruch des Studiums wandelt sich die bis dahin in Anspruch genommene Fördersumme in ein normales Darlehen um.

Die Rückzahlung ist ausschließlich an die persönlichen Jahreseinkünfte gekoppelt. Im Falle des Todes erlöschen sämtliche Forderungsansprüche. Hinterbliebene oder Versicherungen (Lebensversicherungen) werden nicht in Regress gezogen.

Rückzahlungsphase

Die Summe der positiven Einkünfte gemäß Steuerbescheid.

Diese beginnt i. d. R. nach Studienabschluss und nur sofern das vereinbarte Mindesteinkommen erreicht wird. Liegt es unter dieser Grenze (z.B. während der Referendariatszeit), ist in dem Kalenderjahr keine Zahlung zu leisten. Diese Regelung gilt während der gesamten Laufzeit.

Die Rückzahlung ist für max. 10 Zahlungsjahre fällig. Sinken die Jahreseinkünfte unter die Mindestgrenze, entfällt daraufhin die Zahlungsverpflichtung in dem betreffenden Jahr und wird hinten angehangen. Spätestens 20 Jahre nach Studienabschluss entfällt die Zahlungsverpflichtung ganz, unabhängig davon, ob die gesamten Zahlungsjahre tatsächlich erfüllt wurden.

Die Rückzahlung ist nicht an den beruflichen Status, sondern an die Höhe der Jahreseinkünfte gekoppelt. Liegt dieses 20 Jahre (max. Vertragslaufzeit) lang unter dem vereinbarten Mindesteinkommen, muss gar nichts zurückgezahlt werden. Wenn z. B. innerhalb der 20 Jahre, nur in fünf Jahren Jahreseinkünfte oberhalb der Mindestgrenze erreicht wurde, werden nur in diesen fünf Jahren Rückzahlungen geleistet. Nach Ablauf von 20 Jahren entfallen alle Forderungen.

Für diejenigen, die sehr hohe Jahreseinkünfte erzielen, greift eine vertraglich festgelegte Höchstgrenze. Über die gesamte Rückzahlungsdauer muss nicht mehr als das inflationierte Doppelte des Förderbetrags gezahlt werden. Darüber hinaus gibt es auch eine vertraglich vereinbarte jährliche Höchstgrenze.

Ja, das ist möglich. Solche Vereinbarungen sind individuell zu treffen.

Zahlungen im Rahmen des Bildungsfonds sind nach derzeitiger Rechtslage jeweils zum Zahlungszeitpunkt in Deutschland teilweise steuerlich absetzbar. Zukünftige Änderungen oder abweichende Rechtsprechung sind nicht auszuschließen.

Geförderte sind verpflichtet, stets ihre aktuellen Kontaktdaten an Brain Capital zu übermitteln, jährlich einen Einkommensnachweis vorzulegen und die fälligen einkommensabhängigen Rückzahlungen zu leisten. Weitere Verpflichtungen, Beschränkungen, notwendige Nachweise o. ä. existieren nicht.

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